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Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF-Version zum Herunterladen
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeiten einer Beratungsagentur, die diese auf den Gebieten des Controlling, der Marketingberatung (Kommunikationsplanung, Kommunikationsgestaltung, Kommunikationsmittlung und anderer in diesem Zusammenhang notwendigen Serviceleistungen) und Schulungen für andere Unternehmen, Personen oder sonstige Auftraggeber durchführt.
2. Präsentationen Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Nübel Hotelgesellschaft mbH mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem jeweiligen Kunden, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, erfolgt gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrages auf die Agenturvergütung angerechnet.
3. Nutzungsrechte Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Nübel Hotelgesellschaft mbH im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der Nübel Hotelgesellschaft mbH. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe von 13. auf den Auftraggeber über.
4. Vertretung der Interessen des Auftraggebers Media-Planung und z.B. die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Nübel Hotelgesellschaft mbH, z. B. im Bereich Werbemittelproduktion, orientieren sich ausschließlich an den Interessen des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden.
5. Media-Aufträge Aufträge an Werbeträger erteilt die Nübel Hotelgesellschaft mbH, wenn nicht anders vereinbart, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, zu den Werbetreibenden günstigsten tariflichen Bedingungen.
6. Vertragsabschluss für offene Seminare Sofern in den jeweiligen besonderen Bedingungen des Seminar-/Projektangebots nicht anders geregelt, kommt der Vertrag durch schriftliche Anmeldebestätigung der Nübel Hotelgesellschaft mbH zustande.
7. Leistungen für offene Seminar Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung des Seminars/ Projektes. Im Vorfeld getroffene mündliche Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Nübel Hotelgesellschaft mbH. Inhaltliche bzw. organisatorische Änderungen oder Abweichungen vom Seminar-/Projektangebot, die während der Durchführung des Seminars/ Projektes notwendig werden, dürfen insoweit vorgenommen werden, als diese nicht erheblich sind, dem Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen oder vom Kunden ausdrücklich bewilligt werden. Die Nübel Hotelgesellschaft mbH ist berechtigt, bei unvorhergesehener Verhinderung eines eingeplanten Referenten, diesen zu ersetzen.
8. Teilnehmerskripten Das Urheberrecht an den vom Nübel Hotelgesellschaft mbH eingesetzten Teilnehmerskripten und sonstigen Seminarunterlagen gebührt allein dem Nübel Hotelgesellschaft mbH oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem Referenten oder einem anderen Autor. Den Teilnehmern ist nicht gestattet, die Seminarmaterialien ohne schriftliche Zustimmung der Nübel Hotelgesellschaft mbH ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen oder in irgendeiner anderen Form zu verbreiten.
9. Rücktritt durch die Nübel Hotelgesellschaft mbH Das Nübel Hotelgesellschaft mbH kann ein Seminar/ Projekt absagen, wenn Gründe vorliegen, die die Nübel Hotelgesellschaft mbH nicht zu vertreten hat wie z. B. höhere Gewalt, unzureichende Teilnehmerzahl, plötzliche Erkrankung des Referenten. Die Nübel Hotelgesellschaft mbH ist verpflichtet, dies den Teilnehmern unverzüglich mitzuteilen. In o. g. Fällen werden bereits entrichtete Teilnehmergebühren unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche oder Schadenersatzansprüche gegen die Nübel Hotelgesellschaft mbH sind ausgeschlossen.
10. Rücktritt durch den Kunden Abmeldungen müssen zur Fristwahrung schriftlich per Post oder Telefax vorgenommen werden. Entscheidend ist der Termin des Zugangs. Bei Abmeldungen durch den Teilnehmer, die bis 14 Tage vor Seminarbeginn vorgenommen werden, wird eine Verwaltungspauschale von € 100,00 erhoben. Für Abmeldung bis zu einer Woche vor Seminar/ Projektbeginn, werden 75% der Seminargebühren fällig. Danach wird die gesamte Kursgebühr erhoben. Die gilt auch bei Fernbleiben oder Abbruch der Teilnahme. Der Teilnehmer kann ohne zusätzlichen Kostenaufwand einen Ersatzteilnehmer benennen. Sollten Stornogebühren für von der Nübel Hotelgesellschaft mbH im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen) anfallen, so werden diese dem Kunden weiterbelastet. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass die o. g. Ansprüche nicht bzw. nicht in genannter Höhe entstanden sind.
11. Teilnahmebescheinigung Nach Beendigung des Seminars/ Projektes erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat.
12. Geheimhaltungspflicht Der Auftraggeber ist zur Geheimhaltung aller ihm bei der im Rahmen der Präsentation bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
13. Urheber- und Nutzungsrechte Mit den gelieferten Arbeiten der Hotelberatung zusammenhängende urheberrechtliche Nutzungsrechte sind nicht in den Vergütungen enthalten, sondern bedürfen jeweils vertraglicher Regelungen. Je nach Vertragszweck bestimmen sich räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Umfang des Nutzungsrechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
14. Zahlungsbedingungen Die vereinbarte Vergütung wird jeweils 5 Werktage nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Zwischenrechnungen, d.h. 50% bei Auftragserteilung, 25% bei Arbeitsbeginn, 25% nach Arbeitsende. Sind Spesen in einem Wert von über € 400 im Monat vorauszusehen, ist eine Vorauszahlung mit Zwischenrechnung fällig. Fremdkosten und Reisekosten werden sofort nach Anfall berechnet. Eine Endabrechnung erfolgt nach Abschluss des Projektes. Monatliche Honorare (z. B. bei Interimsmanagement) sind zum 10. eines Monats fällig. Die Teilnehmergebühren für offene Seminare verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. In den Seminar/ Projektpreisen sind Übernachtungskosten nicht enthalten.
15. Spesen Die genannten Honorare und Kosten verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Kosten für Reisen (0,80€/ km bzw. Bahnfahrt 2. Klasse) und Übernachtung sowie (steuerlich zulässiger) Spesen werden zusätzlich berechnet. Eventuelle Nebenkosten im Auftrag der Geschäftsführung werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand zusätzlich berechnet.
16. Rechte Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Auftraggebers aus dem Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung der Nübel Hotelgesellschaft mbH nicht zulässig.
17. Haftung Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Nübel Hotelgesellschaft mbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt auf das vertraglich vereinbarte und bereits gezahlte Beratungshonorar bis maximal 2.000,00 €. Bei einem von der Nübel Hotelgesellschaft mbH oder ihrem Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schaden ist die Haftung begrenzt auf das vertraglich vereinbarte und bereits gezahlte Beratungshonorar bis maximal 500,00 € begrenzt. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist eine Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Für die rechtliche Richtigkeit von Verträgen des Auftraggebers mit Dritten übernimmt die Nübel Hotelgesellschaft mbH keine Haftung.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht Der Gerichtsstand ist der Sitz der Nübel Hotelgesellschaft mbH; im Zweifel ist der Gerichtsstand Berlin. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anzuwenden. |
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